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MUTTERSCHAFT

Die Mutterschaftsentschädigung finanziert über die Erwerbsausfallentschädigung (EO)
den Lohnausfall während der Mutterschaft. Die Entschädigung beträgt 80 %
des ausfallenden Lohnes. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Versicherungszeit von 9 Monaten vor der Niederkunft
Während diesen 9 Monaten während mind. 5 Monaten erwerbstätig
Im Zeitpunkt der Niederkunft muss die Mutter als Arbeitnehmende
oder Selbständigerwerbende gelten
Anspruch während 14 Wochen oder 98 Tagen

Das Merkblatt zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie unter Formulare/Merkblätter.


Mutterschaftsversicherung Genf
Die Mutterschaftsversicherung Genf richtet für Mütter im Kanton Genf während
der Mutterschaft weitergehende Leistungen aus (z.B. Differenzzahlungen
zur Mutterschaftsentschädigung, Zahlung ab 99. Tag bis zum 112. Tag).
Im Gegensatz zur Mutterschaftsentschädigung werden über die Mutterschafts-
versicherung Genf auch Entschädigungen bei Adoption ausgerichtet.

Informationen zur Mutterschaftsversicherung Genf finden Sie unter
Formulare/Mutterschaftsversicherung Genf

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