CORONA ERWERBSERSATZ

CORONA ERWERBSERSATZENTSCHÄDIGUNG

Seit dem 1. Juli 2022 besteht kein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatzentschädigungen mehr und seit dem 1. Oktober 2022 können auch keine rückwirkenden Anmeldungen für diese Leistungen mehr gestellt werden.

 

Weitere Informationen zu den aufgehobenen Corona-Erwerbsersatzentschädigungen finden Sie in der Broschüre «6.13 - Corona-Erwerbsersatz» der Informationsstelle AHV/IV. Bei weitergehenden Fragen erreichen Sie uns via E-Mail unter info@promea.ch.