Scheidung

Bei einer Scheidung entscheiden sich die Ehegatten oder eingetragenen Partner, wenn möglich im Rahmen einer Scheidungskonvention, über den sogenannten Vorsorgeausgleich. Das vom Richter gefällte Urteil bildet anschliessend die Grundlage für die Teilung der Altersguthaben der geschiedenen Ehegatten. Grundsätzlich wird das während der Ehe erworbene Altersguthaben geteilt. Der Vorsorgeausgleich hat einen direkten Einfluss auf die Altersleistungen. Aus diesem Grund können diese Leistungseinbussen mit Einkäufen kompensiert werden.

 

Seit 1. Januar 2017 kann analog zur Teilung des Altersguthabens bei Aktiv Versicherten auch bei Rentenbezügern (Alter, Invalidität) eine Teilung der Rente vorgenommen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass wir, falls die Scheidung im Ausland vollzogen wurde, zur Aufteilung der Freizügigkeitsleistung eine Anerkennung des Scheidungsurteils durch ein Schweizer Gericht benötigen.

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