Vorsorgegelder können zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden. Dabei stehen zur Wohneigentumsförderung (WEF) zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Auszahlung als Ergänzung zu den Eigenmitteln
Verpfändung als Sicherheit
Für weitere Auskünfte sowie die Anmeldung stehen Ihnen unsere zuständigen Sachbearbeitenden gerne zur Verfügung.