Besteht nach kantonalem Recht kein Anspruch auf gesetzliche Geburtszulagen, so richtet die PROMEA Familienausgleichskasse eine freiwillige Geburtszulage von CHF 500 aus. Diese Leistung untersteht nicht der AHV/IV/EO-Beitragspflicht.
Hier finden Sie die passenden
Formulare und Merkblätter.
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