Änderungen der persönlichen, finanziellen und beruflichen Verhältnisse, die den Anspruch auf Familienzulagen und dessen Höhe beeinflussen, melden Sie bitte direkt Ihrem/r Arbeitgeber/in oder uns als Ihrer zuständigen Familienausgleichskasse. Es besteht eine gesetzliche Meldepflicht.
Gründe dafür sind beispielsweise:
Austritte
Krankheiten und Unfälle mit Verhinderung an der Arbeitsleistung von eventuell mehr als drei Monaten
Geburt oder Tod eines Kindes sowie Wegzug des Kindes aus der Schweiz
Beginn, Abbruch oder Beendigung der Ausbildung, sowie Änderung der Einkommensverhältnisse eines Kindes
Trennung oder Scheidung sowie Obhuts- oder Sorgerechtswechsel
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Elternteil
Wechsel des Kantons, in dem der andere Elternteil erwerbstätig ist oder in dem das Kind wohnt