Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting)

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden die während der Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft erzielten Einkommen je zur Hälfte aufgeteilt. Nach der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft können ehemalige Partner/innen die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting) verlangen. Nach erfolgtem Splitting wird eine aktualisierte Kontenübersicht zugestellt. Weitere Informationen zu Splitting bei Scheidung finden Sie hier.

 
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