Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden die während der Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft erzielten Einkommen je zur Hälfte aufgeteilt. Nach der Scheidung bzw. Auflösung der eingetragenen Partnerschaft können ehemalige Partner/innen die Durchführung der Einkommensteilung im Scheidungsfall (Splitting) verlangen. Nach erfolgtem Splitting wird eine aktualisierte Kontenübersicht zugestellt. Weitere Informationen zu Splitting bei Scheidung finden Sie hier.