MUTTERSCHAFTS­ENTSCHÄDIGUNG (MSE) /
MUTTERSCHAFTS­VERSICHERUNG GENF (MSV)

MUTTERSCHAFTS­ENTSCHÄDIGUNG

Die Mutterschaftsentschädigung finanziert über die Erwerbsersatzordnung (EO) den Lohnausfall während der Mutterschaft. Die Entschädigung beträgt 80 % des ausfallenden Lohnes, höchstens aber CHF 220 pro Tag. Der Anspruch besteht während 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Seit dem 1. Juli 2021 kann die Bezugsdauer verlängert werden, wenn das neugeborene Kind direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben muss. Die Bezugsdauer wird in diesem Fall um die Dauer des Spitalaufenthalts verlängert, beträgt aber maximal 154 Tage.

 

Die Mutterschaftsentschädigung ist der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt, die entsprechenden Abzüge werden vor der Auszahlung vorgenommen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

 

  • Versicherungszeit von 9 Monaten vor der Niederkunft

  • In diesen 9 Monaten während mind. 5 Monaten erwerbstätig

  • Zum Zeitpunkt der Niederkunft muss die Mutter als Arbeitnehmerin oder Selbstständigerwerbende gelten


Ist Ihr/e Arbeitgeber/in oder sind Sie als Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige bei unserer Ausgleichskasse angeschlossen, können Sie untenstehende Anmeldung am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet uns zusenden.

 

Weitere Information zur Mutterschaftsentschädigung sowie alle notwendigen Formulare finden Sie gleich auf dieser Seite unter „Formulare und Merkblätter“.

 

 

MUTTERSCHAFTSVERSICHERUNG KANTON GENF

Die Mutterschaftsversicherung Genf richtet für erwerbstätige Mütter im Kanton Genf während der Mutterschaft weitergehende Leistungen aus:

 

  • Allfällige Differenzzahlungen zur Mutterschaftsentschädigung während den ersten 14 Wochen

  • Ergänzende Leistungen während 2 Wochen im Anschluss an die Mutterschaftsentschädigung

 

Die Leistungen der MSV GE sind nicht der AHV/IV/EO-Beitragspflicht unterstellt.

 

Es muss dafür keine zusätzliche Anmeldung vorgenommen werden. Die Leistungen werden durch die PROMEA Ausgleichskasse ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

 
Im Gegensatz zur Mutterschaftsentschädigung werden über die Mutterschaftsversicherung Genf auch Leistungen bei Adoptionen ausgerichtet.

 

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie die passenden

Formulare und Merkblätter.

Formulare und Merkblätter
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