Die Ausgleichskassen nehmen in der Regel kostenlos Rentenvorausberechnungen aufgrund persönlicher Daten der versicherten Personen vor. Aus der Vorausberechnung kann kein Rentenanspruch abgeleitet werden, sie kann Ihnen aber aufzeigen, welche Altersleistungen Sie erwarten können. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften empfiehlt es sich, das Gesuch gemeinsam einzureichen.
Ist Ihr/e Arbeitgeber/in oder Sie als Selbständigerwerbende oder Nichterwerbstätige bei unserer Ausgleichskasse angeschlossen, können Sie untenstehenden Antrag am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet uns zusenden: