ARBEITGEBERKONTROLLE

Die Gesetzgebung schreibt vor, dass die angeschlossenen Arbeitgebenden durch die Ausgleichskassen periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert werden müssen.
 
Nach erfolgter Revision wird ein Bericht über die Arbeitgeberkontrolle erstellt. Falls festgestellte Differenzen zu Nachbelastungen oder Rückvergütungen führen, werden separate Verfügungen mit Einsprachemöglichkeit zugestellt.