
Zusatzleistungen LGAV AM Suisse
Absenzentschädigung
Gemäss Landesgesamtarbeitsvertrag haben die Arbeitnehmenden bei gewissen Ereignissen Anspruch auf freie Tage. Die Absenzentschädigungen, welche die PROMEA Familienausgleichskasse dafür ausrichtet, entschädigen die Arbeitgebenden für den entsprechenden Lohnausfall. Die Arbeitgebenden haben, zusammen mit der Lohnbescheinigung, eine Aufstellung sowie allenfalls Beweisstücke einzureichen. Die Absenzentschädigung wird aufgrund des effektiven Lohnes pro Tag berechnet und ist auf den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes UVG beschränkt (z. Zt. CHF 148 200 pro Jahr).