Mit dem Wegzug aus der Schweiz und Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz scheidet man in der Regel aus der obligatorischen Versicherung aus. Für diejenigen Personen, welche die obligatorische Versicherung weiterführen oder der freiwilligen Versicherung beitreten möchten, bestehen folgende Möglichkeiten:
Weiterführung der Versicherung
Personen, welche im Ausland für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind und von ihm entlöhnt werden, können die obligatorische Versicherung weiterführen, wenn sie
mindestens während 5 aufeinanderfolgenden Jahren versichert waren
die Weiterführung innerhalb von 6 Monaten seit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung anmelden und
das Einverständnis des Arbeitgebers in der Schweiz vorliegt.
Hinweis: Wird die obligatorische Versicherung weitergeführt, bleibt die versicherte Person den anderen Sozialversicherungen ebenfalls unterstellt. Auch die freiwillige Versicherung in der Beruflichen Vorsorge ist dann möglich.
Mit einem der folgenden Formulare können Sie den Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts stellen:
Nichterwerbstätige Personen, welche den Partner ins Ausland begleiten, können der obligatorischen Versicherung beitreten. Voraussetzung ist die Weiterversicherung des erwerbstätigen Partners im Ausland. Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Monaten eingereicht werden, wenn die Versicherung lückenlos weitergeführt werden soll.
Staatsangehörige der Schweiz und der EU/EFTA mit Wohnsitz ausserhalb dieser Staaten können der freiwilligen Versicherung beitreten, sofern sie:
unmittelbar vor dem Austritt aus der obligatorischen Versicherung mindestens 5 aufeinanderfolgende Jahren ununterbrochen versichert waren, und
die Anmeldung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf oder im Ausland bei der schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) innerhalb eines Jahres seit Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung eingereicht haben.
Bei einem Wegzug in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA wird empfohlen, Kinder ab fünf Jahren freiwillig versichern zu lassen.