Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Auf dieser Seite werden wir Ihnen laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung stellen: die wichtigsten Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare. 

 

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AUSGANGSLAGE

 

Am 25. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform zur Stabilisierung der AHV an der Urne angenommen (AHV 21). Sie wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

 

HÄUFIGE FRAGEN

 

 

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Das beschlossene Massnahmenpaket beinhaltet eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

 

 

 

WEITERE INFORMATION

 

Unter diesen nützlichen Links finden Sie weitere Informationen zur Reform sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen:

 

Nützliche Links
Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick de fr it
Bundesamt für Sozialversicherungen - Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) de fr it
Individuelle Abfrage - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration de fr it
Individuelle Abfrage - Neues Referenzalter de fr it
Merkblätter
Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21) – Was ändert?» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it
Videos
Erklärvideo «Stabilisierung der AHV (AHV 21)» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it en