Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21)
Auf dieser Seite werden wir Ihnen laufend die wichtigsten Informationen zur Reform zur Verfügung stellen: die wichtigsten Fragen und Antworten, hilfreiche Links und alle erforderlichen Formulare.
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AUSGANGSLAGE
Am 25. September hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Reform zur Stabilisierung der AHV an der Urne angenommen (AHV 21). Sie wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist das Ziel der Reform?
Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Das beschlossene Massnahmenpaket beinhaltet eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.
WEITERE INFORMATION
Unter diesen nützlichen Links finden Sie weitere Informationen zur Reform sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Bundesamt für Sozialversicherungen - Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) | de | fr | it | |
Individuelle Abfrage - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration | de | fr | it | |
Individuelle Abfrage - Neues Referenzalter | de | fr | it |
Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21) – Was ändert?» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) | de | fr | it |