PROMEA FAMILIENAUSGLEICHSKASSE

Die PROMEA Familienausgleichskasse ist gemeinsam mit der PROMEA Ausgleichskasse und der PROMEA Pensionskasse eine Dienstleistungsunternehmung der PROMEA Sozialversicherungen. Sie ist als Verein organisiert, das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Diese findet jährlich statt und behandelt dabei die Traktanden gemäss Statuten. Mitglied bei der PROMEA Familienausgleichskasse können ausschliesslich Mitglieder unserer Gründerverbände werden.

 

Die PROMEA Familienausgleichskasse richtet in der ganzen Schweiz Familienzulagen aus. Die Familienzulagen sollen die Kosten, welche den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Neben den Kinder- und Ausbildungszulagen besteht in einigen Kantonen Anspruch auf Geburts- und Adoptionszulagen.

 

Die Familienzulagen werden in der Regel dem Arbeitnehmenden durch den Arbeitgebenden zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Bei Selbständigerwerbenden werden die Familienzulagen der Einzelfirma gutgeschrieben. Nichterwerbstätige erhalten die Familienzulagen direkt von der Familienausgleichskasse ausgerichtet. Diese Leistungen werden mehrheitlich durch die Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden finanziert.
 

Die Familienausgleichskasse setzt die Familienzulagen aufgrund der eingegangenen Anmeldung fest und teilt den Entscheid mittels Zulagenentscheid mit. Sie überprüft ebenfalls die Zulagenberechtigung bei Ausbildung sowie bei Aufenthalt der Kinder im Ausland.

 

Für Verbandsmitglieder der AM Suisse richtet die PROMEA Familienausgleichskasse weitere Leistungen gemäss LGAV aus. Die Beiträge zur Finanzierung dieser Zusatzleistungen werden separat erhoben.