KONTOFÜHRUNG

Mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses wird für Sie ein Individuelles Konto bei unserer Ausgleichskasse eröffnet. Damit dieses eröffnet werden kann, sind die Arbeitgebenden verpflichtet, alle neu eintretenden Mitarbeitenden bei der Ausgleichskasse spätestens Ende Jahr mit Einreichung der Lohnbescheinigung anzumelden. Die Registrierung erfolgt durch Angabe von AHV-Nummer, amtlichen Familien- und Vorname(n), Geburtsdatum sowie Eintrittsdatum via PROMEA connect oder durch Einreichung des Formulars Registrierung von neu eintretenden Mitarbeitenden in der AHV. In der Folge stellt die Ausgleichskasse dem/der Arbeitgeber/in eine Anmeldebestätigung aus.
Für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige wird mit dem Eintritt in unsere Ausgleichskasse ebenfalls ein Individuelles Konto eröffnet und eine Anmeldebestätigung zugestellt.
 
Auf dem Individuellen Konto werden für jede versicherte Person alle Einkommen sowie die Beitragszeiten, für welche AHV-Beiträge entrichtet wurden, eingetragen. Der/die Arbeitgeber/in ist verpflichtet, die Einkommen der Ausgleichskasse am Jahresende mitzuteilen. Bei Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen erfolgt die Eintragung auf dem Individuellen Konto erst mit der Festsetzung der definitiven Beiträge.

Für Arbeitnehmende ist zu beachten, dass die Lohnsumme auf Ihrem Lohnausweis nicht unbedingt identisch ist mit dem Einkommen, welches auf Ihrem Individuellem Konto eingetragen wurde, da ausbezahlte Taggelder der Kranken- und Unfallversicherung der AHV-Beitragspflicht nicht unterstehen und somit auch nicht auf dem Individuellen Konto gebucht werden.


Das Individuelle Konto bildet die Grundlage für die Berechnung der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Allfällige Beitragslücken können zu geringeren Rentenleistungen führen.

 

VERSICHERUNGSAUSWEIS

Der Versicherungsausweis wird in der Regel nur einmal, z. B. bei Beginn der Beitragspflicht ausgestellt. Hat eine versicherte Person ihren Familiennamen geändert (infolge Heirat oder Scheidung), so kann ein neuer Versicherungsausweis bestellt werden. Die Ausgleichskassen müssen jedoch abwarten, bis die Korrekturmeldung durch die offiziellen Verwaltungsregister (Zivilstandsamt, Migrationsamt, etc.) an das Zentrale Versichertenregister der AHV/IV in Genf erfolgt und dort der Name aktualisiert worden ist. Die Ausgleichskassen haben keinen Einfluss auf die Schreibweise des Namens.
 
Auf dem Ausweis sind Name und Vorname, das Geburtsdatum und die AHV-Nummer ersichtlich.

 

 

 

Die Bestellung erfolgt entweder durch PROMEA connect oder durch Einreichung des Formulars Anmeldung für einen Versicherungsausweis.

 

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie die passenden

Formulare und Merkblätter.

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