LEISTUNGEN DER AHV UND IV

ALTERSRENTEN UND HILFLOSENENTSCHÄDIGUNGEN DER AHV

Die AHV deckt zu einem massgeblichen Teil den Existenzbedarf nach Erreichung des Rentenalters. Das ordentliche Rentenalter ist bei Frauen das  64. und bei Männern das 65. Altersjahr.

Altersrenten können ein bis zwei Jahre vorbezogen oder mindestens ein Jahr und bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden. Bitte beachten Sie bei einem Vorbezug, dass Sie für die verbleibenden Jahre bis zum ordentlichen Rentenalter als Nichterwerbstätige/r beitragspflichtig werden. Weitere Informationen zum flexiblen Rentenalter finden Sie hier im dazugehörenden Merkblatt und im Erklär-Video.

 

Es empfiehlt sich, die Anmeldung für eine Altersrente etwa drei Monate vor Anspruchsbeginn einzureichen. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse, bei welcher zuletzt AHV-Beiträge geleistet worden sind. Bei verheirateten Personen, deren Partner bereits Bezüger einer Rente ist, ist die Anmeldung bei dessen Ausgleichskasse einzureichen (Einheit des Rentenfalles). Haben Sie in der Schweiz Ihren Wohnsitz und zusätzlich Versicherungszeiten in einem oder mehreren EU-/EFTA-Staaten zu verzeichnen, wird mit der Anmeldung in der Schweiz auch die Anmeldung bei den ausländischen Institutionen durchgeführt.
 
Nebst den Altersrenten kann auch Anspruch auf Kinderrenten bestehen. Diese werden bis zum 18. Altersjahr gewährt. Befindet sich das Kind in Ausbildung, verlängert sich der Anspruch bis zum Ende der Ausbildung, höchstens jedoch bis zum 25. Altersjahr.
 
Die Berechnung der Renten wird unter Berücksichtigung der geleisteten Beitragszeit und den erzielten Einkommen vorgenommen. Je nach familiärer Konstellation können zusätzlich Erziehungs- und Betreuungsgutschriften angerechnet werden.

 

Videos
Erklärvideo «Anmeldung der Altersrente» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it en
Erklärvideo «Berechnung der Altersrente» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it en

 

Die Hilflosenentschädigungen der AHV werden bei Hilflosigkeit gewährt. Der Grad der Hilflosigkeit wird von der IV-Stelle abgeklärt und festgelegt. Es wird auch unterschieden, ob die berechtigte Person zuhause oder im Heim wohnt. Die Ausgleichskassen verfügen die Leistungen und nehmen die monatlichen Zahlungen zusammen mit der Altersrente vor. Hilflosenentschädigungen werden nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausgerichtet.

Ist Ihr/e Arbeitgeber/in unserer Ausgleichskasse angeschlossen oder sind Sie selbst als Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige unserer Ausgleichskasse angeschlossen, können Sie untenstehende Anmeldung(en) am Bildschirm ausfüllen und anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet uns zusenden:

 

Ihre Anmeldung für Hilflosenentschädigungen der AHV leiten wir gern zur Prüfung der IV-Stelle weiter. Nach dem Entscheid der IV-Stelle informieren wir Sie umgehend.

 

Weitere Informationen zu den Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV finden Sie hier.

 

Merkblätter
Merkblatt «Stabilisierung der AHV (AHV 21) – Was ändert?» (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it
Zahlungstermine Renten 2024 (Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung) de fr it
Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie die passenden

Formulare und Merkblätter.

Formulare und Merkblätter
Kontakte

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

zu den Kontakten